Werfen wir dazu einen Blick zurück:
Das Land Württemberg-Hohenzollern entstand nach dem Zweiten Weltkrieg in der französischen Besatzungszone und war eines der Gründungsländer der Bundesrepublik Deutschland. Es umfasste den südlichen Teil des ehemaligen Volksstaates Württemberg sowie die bis dahin zu Preußen gehörenden Hohenzollernschen Lande.
Die Hauptstadt war Tübingen, der Sitz des Landtags das ehemalige Kloster Bebenhausen bei Tübingen. Am 25. April 1952 gingen die Länder Württemberg-Hohenzollern, Baden und Württemberg-Baden im neu gegründeten Land Baden-Württemberg auf.
Bebenhausen ist nach der Einwohnerzahl der kleinste, nach Fläche der größte Stadtteil der Universitätsstadt Tübingen. Das gesamte Ortsbild steht unter Ensembleschutz. Das dortige Zisterzienserkloster zählt laut Baedeker die Klostersiedlung Bebenhausen „zu den schönsten und besterhaltenen Anlagen ihrer Art in Deutschland.“
Das Kloster Bebenhausen wurde um 1183 von Pfalzgraf Rudolf von Tübingen am Ort vermutlich einer älteren Burg als Familiengrablege gegründet und mit Prämonstratenser-Chorherren besiedelt.
Um 1189/90 wurden Zisterzienser aus dem Kloster Schönau herangezogen, um die Klostergründung fortzuführen. Sie richteten sich in den von den Prämonstratensern begonnenen Gebäuden ein und bauten das Kloster zügig aus.
Nach der Einführung der Reformation 1535 durch Herzog Ulrich von Württemberg wurde der Konvent vertrieben, 1556 richtete Herzog Christoph von Württemberg im Kloster eine evangelische Klosterschule unter Leitung eines evangelischen Abts ein.
König Friedrich löste 1806 die Klosterschule auf und nutzte Bebenhausen für fürstliche Hofjagden. König Wilhelm II. von Württemberg verfasste 1918 in Bebenhausen seinen Thronverzicht und lebte dort bis zu seinem Tode 1921.
Von 1946 bis zur Gründung des Landes Baden-Württemberg 1952 tagte im Kloster Bebenhausen der Landtag des Bundeslandes Württemberg-Hohenzollern.
Nach Sanierung und Restaurierung durch das Staatliche Hochbauamt Reutlingen wurden 1986 die wieder eingerichteten ehemaligen königlichen Repräsentations- und Wohnräume als Museum wiedereröffnet. ( https://www.kloster-bebenhausen.de ) Dort kann man auch den ehemaligen Sitzungssaal, das Winterrefektorium besichtigen.
Der Landtag für Württemberg-Hohenzollern war das erste frei gewählte Parlament des nach dem Zweiten Weltkrieg in der französischen Besatzungszone entstandenen Landes Württemberg-Hohenzollern.
Die konstituierende Sitzung des Landtags fand am 3. Juni 1947 im Kloster Bebenhausen statt. Der Landtag war für vier Jahre gewählt; die Neuwahl hätte also im Frühjahr 1951 stattfinden müssen. Wegen des geplanten Zusammenschlusses von Württemberg-Hohenzollern mit Baden und Württemberg-Baden wurde die Wahlperiode durch eine Verordnung von Staatspräsident Gebhard Müller bis zur Vereinigung der drei Länder verlängert.
Aus der Landtagswahl vom 18. Mai 1947 ging die CDU mit einem Stimmenanteil von 54,2 Prozent als klarer Sieger hervor, die SPD erhielt 20,8 Prozent, die DVP 17,7 und die KPD 7,3 Prozent.
Nach einem heftigen Abstimmungskampf, in dem es an kräftigen Worten nicht fehlte, fiel am 9. Dezember 1951 schließlich die Entscheidung. Insgesamt nahmen mehr als 60 Prozent der Bevölkerung an der Volksbefragung teil, wovon sich knapp 70 Prozent für einen einzigen Südweststaat aussprachen. In den drei Abstimmungsbezirken Nord- und Südwürttemberg sowie Nordbaden votierte die Mehrheit der Bevölkerung für den Südweststaat. In Württemberg waren es über 92 Prozent, die zustimmten, in Nordbaden immerhin noch 57 Prozent. In Südbaden sprachen sich dagegen nach wie vor über 62 Prozent der Abstimmungsberechtigten für die Wiederherstellung des alten Landes Baden aus.
„Am 25. April 1952 siegte in der Abstimmung allerdings der DVP-Politiker Reinhold Maier mit 64 zu 50 Stimmen gegen Gebhard Müller. Zur großen Überraschung und in einer der turbulentesten Szenen, die das Parlament erlebte, gab Reinhold Maier unmittelbar nach der Wahl die Vereinigung der drei bisherigen Länder zu einem neuen Bundesland bekannt. Mit Blick auf seine Taschenuhr sagte er: „Meine sehr verehrten Abgeordneten! Gemäß Paragraph 14 Absatz 4 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich auf Freitag 25. April 1952, 12 Uhr und 30 Minuten, festgestellt. Mit dieser Erklärung sind […] die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt. […] Gott schütze das neue Bundesland.“ (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/unser-land/geschichte/entstehung-des-suedweststaats/)
Am 11. November 1953 verabschiedete die Landesversammlung die Verfassung mit 70 zu 39 Stimmen. Sie trat am 19. November 1953 in Kraft.
Mit der Verfassung hieß das neue Bundesland nun auch offiziell Baden-Württemberg.
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Bildquellen:
Vorschaubild: Bebenhausen_Ortsansicht, 2013, Urheber: Thomas Hentrich via Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0.
Bebenhausen_rajska_zahrada, 2006, Urheber: Aida tranfered by by User:jitka. via Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0
Kloster Bebenhausen: Winterrefektorium, 2011, Urheber. Rainer Halama via Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0.